Kulturministerin begrüßt Beauftragte für sorbische Angelegenheiten

Politik

Kulturministerin Martina Münch hat heute in Potsdam den Gesetzentwurf von SPD und Linke zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden anlässlich der ersten Lesung im Landtag begrüßt.

„Der Gesetzentwurf ergänzt den Minderheitenschutz der Sorben/Wenden in einem wichtigen Punkt: Mit der Einführung hauptamtlicher Sorben/Wenden-Beauftragter in drei Landkreisen sowie in Cottbus verstärken wir künftig die Belange der Minderheit.

Die Beauftragten sorgen dafür, dass sorbische/wendische Kultur lebendig bleibt und sind wichtige Helferinnen und Helfer, wenn es um praktische Fragen des Minderheitenschutzes in den Kreisen und Gemeinden geht. Wir werden dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen“, so Münch.

„Das Land hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen: Im Jahr 2014 wurde das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, 2015 fanden erstmals Wahlen für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag statt, 2016 wurde der Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache verabschiedet, 2017 haben wir unsere Förderung der Stiftung für das Sorbische Volk erhöht und in diesem Jahr werden wir erstmals einen Landespreis für sorbisches/wendisches sprachliches Engagement vergeben. Für Brandenburg ist die wendische Kultur ein außergewöhnlicher Reichtum, den wir auch weiterhin bewahren möchten.“

Der Gesetzentwurf wurde heute in den Hauptausschuss des Landtags überwiesen. Laut Novelle sollen ab dem 01. Januar 2019 in den Landkreisen des angestammten Siedlungsgebiets, Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz, sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz hauptamtliche Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden eingesetzt werden. Zudem sollen künftig die Kreistage im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden darüber entscheiden, ob sie einen zweisprachigen deutsch-niedersorbischen Namen tragen.

Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig.

Sie haben sich trotz Assimilierungsversuchen früherer Herrscher und Regierungen ihre eigene Sprache und ihre von zahlreichen Festen und vielfältigem Brauchtum geprägte Kultur bewahrt. Die Länder Brandenburg und Sachsen und der Bund unterstützen die Bemühungen der Sorben/Wenden, ihre angestammte nationale Identität zu bewahren und weiterzuent­wickeln. Das Land Brandenburg hat 2014 das Sorben/Wenden-Gesetz novelliert, um die Kultur und Sprache der nationalen Minderheit besser zu schützen und unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk jährlich mit 3,1 Millionen Euro. Im Februar 2018 hat Kulturministerin Martina Münch den Sorben/Wenden-Bericht im Landtag präsentiert. Der 186-seitige, teils zweisprachige Bericht beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Situation des sorbischen/wendischen Volkes, analysiert die Wirksamkeit der Förderung dessen Sprache und Kultur und informiert über weitere Vorhaben der Landesregierung.

Pressemitteilung Land Brandenburg  | PDF: PM 63 Sorben-Wenden-Gesetz